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Immobilien
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Rechtsfragen
Darf mein Nachbar sein Auto anlassen und den Motor morgens warmlaufen lassen?
Nein, es ist untersagt, den Motor unnötig laufen zu lassen, auch ist es untersagt, Motorräder oder Fahrräder mit Hilfsmotor in Häusereingängen, Durchgängen und Innenhöfen von Wohnhäusern und Wohnblocks anzuwerfen. Nachts darf Lärm, der durch das Schließen von Auto- und Garagentüren sowie durch das Abschalten und Anlassen von Fahrzeugen verursacht wird, Dritte nicht stören. (Art. 27 Allgemeine Polizeiverordnung vom 26. März 2001 in der am 23. November 2015 geänderten Fassung)