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Verwaltungen
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Rechtsfragen
Darf meine Nachbarin tagsüber Klavier spielen?
Ja, wenn die Geräusche nicht stören. Die Lautstärke von Radios, Fernsehgeräten und allen anderen Geräten, die zur Tonwiedergabe dienen und im Inneren von Gebäuden genutzt werden, muss so eingestellt sein, dass sie die Nachbarn nicht stören.
In keinem Fall dürfen diese Geräte im Inneren von Gebäuden genutzt werden, wenn Fenster und Türen geöffnet sind, weder auf Balkonen noch im Freien, wenn dies Dritte belästigen könnte.
Die Anordnungen des ersten und zweiten Absatzes gelten auch für Musikinstrumente aller Art sowie für Gesang und Sprachvorträge.
(Art. 21 Allgemeine Polizeiverordnung vom 26. März 2001 in der am 23. November 2015 geänderten Fassung)