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Muss man es ertragen, wenn ein Hund in einer Wohnanlage ständig bellt?

Grundsätzlich muss man eine derartige Belästigung nicht ertragen, da Miteigentumsverordnungen oftmals Tiere erlauben, solange sie die anderen Einwohner nicht stören. Zudem heißt es in Artikel 20 der Allgemeinen Polizeiverordnung:

"Eigentümer und Halter von Tieren sind gehalten, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Tiere die öffentliche Ruhe oder die Ruhe der Einwohner durch Bellen, Heulen oder wiederholtes Lautgeben stören."