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Verwaltungen
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Rechtsfragen
Darf der Hausverwalter im Miteigentum neue Räumlichkeiten für die private Nutzung bauen?
Ja, dies ist möglich, aber nur im besonderen Fall, wenn die Eigentümerversammlung einvernehmlich mit Zustimmung aller Miteigentümer ihre Einwilligung in den Bau der genannten Räumlichkeiten erklärt hat (Art. 30, Gesetz vom 16. Mai 1975 über den Status von Miteigentum an bebauten Grundstücken).