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Verwaltungen
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Rechtsfragen
Dürfen Bewohner sonntags ihren Rasen mähen?
Nein, in Artikel 31 der Allgemeinen Polizeiverordnung heißt es eindeutig:
"Die Nutzung von Rasenmähern, Sägen und allgemein allen anderen Lärm verursachenden Geräten ist zwischen 21 Uhr und 8 Uhr untersagt. An Sonn- und Feiertagen ist deren Nutzung stets untersagt."