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Hat ein Miteigentümer Anspruch auf eine Entschädigung, wenn er aufgrund von durch den Hausverwalter durchgeführten Arbeiten einen Schaden erleidet?

Ja. Artikel 31 des Gesetzes vom 16. Mai 1975 über den Status von Miteigentum an bebauten Grundstücken sieht in diesem besonderen Fall eine Entschädigung vor. Die Bedingungen hängen vom jeweiligen Fall ab.