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Verwaltungen
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Rechtsfragen
Kann der Hausverwalter ohne Genehmigung der Generalversammlung eine Rückforderung vornehmen?
Ja, der Hausverwalter muss im Rahmen einer Forderungseintreibung, sei es gegen einen Eigentümer oder einen sonstigen Dritten, keine gerichtliche Vollmacht beantragen. (La Copropriété, G. KRIEGER, Portalis 2018, p293)