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Muss ein Eigentümer, der seine Lose verkauft, die von der Eigentümerversammlung beschlossenen Arbeiten bezahlen?

Nein, er muss nur die Zahlungsaufforderungen vor dem Verkauf begleichen. Zur Information: "Die Berufungskläger argumentieren zu Unrecht, dass Nebenkosten durch den, der am Tag der Abstimmung der Versammlung Eigentümer war, getragen werden müssen, während, wie der erste Richter zutreffend festgestellt hat, davon ausgegangen wird, dass nur der Zeitpunkt berücksichtigt werden muss, an dem die Nebenkosten bezifferbar und fällig werden." ( Gerichtsbezirk Lux. 24. Januar 1991, Abschnitt 3, Nr. 29/91; Elter et Schockweiler, a.a.O., S. 331. ; KRIEGER, G., "La copropiété" (dt. "Das Gemeinschaftseigentum), Portalis, S. 297)