• Immobilien
  • Rechtsfragen

Wie versichert man sein Eigentum gegen Mietschäden?

In Luxemburg schreibt das Gesetz keine Versicherungspflicht bezüglich der Haftpflicht für Eigentümer/Vermieter vor. Trotzdem sollten Sie eine Eigenheimschutzversicherung für Nicht-Eigennutzer abschließen, die Sie gegen eventuelle Schäden schützt, insbesondere wenn Ihre Wohnung nicht bewohnt ist. Eine Eigenheimschutzversicherung für Nicht-Eigennutzer kann die Haftpflicht des Eigentümers gegenüber seinem Mieter in seiner Eigenschaft als Vermieter abdecken (Art. 1721 zweiter Absatz des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs "Code Civil"). Ihr Vertrag kann auch zur Deckung der Kosten verwendet werden, die Ihnen möglicherweise aufgrund von durch ein Schadenereignis verursachte Sachschäden an Immobilien, die Eigentum Dritter sind, entstehen (Art. 1382 bis 1386 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs "Code Civil").