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Unsere Teams beantworten Ihre Fragen.

Finden Sie hier die häufigsten Fragen, die unter anderem die Mietverwaltung, den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, die Bedingungen für Arbeiten in einem Miteigentum usw. betreffen. Alles, was nützlich für Sie sein könnte.

Normaler "Verschleiß" ist der Verschleiß, der auftritt, obwohl der Inhaber das Objekt
mit Sorgfalt und Vorsicht verwendet. Bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Sache
und wenn die Abnutzung nicht auf mangelnde Wartung oder Beschädigung der Sache 
zurückzuführen ist, gilt jede Verschlechterung der Sache als normaler „Verschleiß“.

Nein, es ist untersagt, den Motor unnötig laufen zu lassen, auch ist es untersagt, Motorräder oder Fahrräder mit Hilfsmotor in Häusereingängen, Durchgängen und Innenhöfen von Wohnhäusern und Wohnblocks anzuwerfen. Nachts darf Lärm, der durch das Schließen von Auto- und Garagentüren sowie durch das Abschalten und Anlassen von Fahrzeugen verursacht wird, Dritte nicht stören. (Art. 27 Allgemeine Polizeiverordnung vom 26. März 2001 in der am 23. November 2015 geänderten Fassung)

Als Eigentümer einer vermieteten Wohnimmobilie unterliegen Sie in der Regel der Steuerpflicht. Die Mieten, die Sie einnehmen, sind in der Tat steuerpflichtig, abzüglich der Kosten für den Erhalt der Immobilien (Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Sollzinsen, Abschreibung, Verwaltungskosten, usw.).

Neben dem Kaufpreis der Immobilie, der in einem zwischen dem Verkäufer und Ihnen abgeschlossenen Vertrag festgelegt wird, müssen Sie weitere Kosten bedenken:

  • Die Gebühr für die Erstellung des Kaufvertrags (Notariatskosten, verschiedene bei der Finanzbehörde anfallende Steuern). In Luxemburg betragen diese Abgaben 7% des Kaufpreises, aber dafür wird beim Kauf einer Privatimmobilie eine Ermäßigung in Form einer Steuergutschrift gewährt. Hinweis: Wenn Sie das Wohneigentum vermieten möchten, tragen Sie sämtliche Eintragungs- und Umschreibungsgebühren.
     
  • Die Hypothekenkosten für die notarielle Beurkundung des Hypothekendarlehens sowie die Eintragung der Hypothek in das Grundbuch.
     
  • Bankbearbeitungsgebühren bei Darlehen. Diese Gebühren fallen je nach Kreditinstitut unterschiedlich aus, sind aber in den meisten Fällen nicht sehr hoch.

Wenn Sie beschlossen haben, uns die Mietverwaltung Ihres Eigentums anzuvertrauen, wendet sich der Bewohner ausschließlich an unsere Agentur in ihrer Eigenschaft als beauftragte Mietverwaltung. In der Regel muss er Sie nicht direkt kontaktieren, da wir uns um alle seine Anfragen kümmern.

In Luxemburg schreibt das Gesetz keine Versicherungspflicht bezüglich der Haftpflicht für Eigentümer/Vermieter vor. Trotzdem sollten Sie eine Eigenheimschutzversicherung für Nicht-Eigennutzer abschließen, die Sie gegen eventuelle Schäden schützt, insbesondere wenn Ihre Wohnung nicht bewohnt ist. Eine Eigenheimschutzversicherung für Nicht-Eigennutzer kann die Haftpflicht des Eigentümers gegenüber seinem Mieter in seiner Eigenschaft als Vermieter abdecken (Art. 1721 zweiter Absatz des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs "Code Civil"). Ihr Vertrag kann auch zur Deckung der Kosten verwendet werden, die Ihnen möglicherweise aufgrund von durch ein Schadenereignis verursachte Sachschäden an Immobilien, die Eigentum Dritter sind, entstehen (Art. 1382 bis 1386 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs "Code Civil").

Keine der obenstehenden Antworten ist zufriedenstellend oder Sie haben spezifische Fragen? Unsere Berater stehen zu Ihrer Verfügung.